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Newsletter Nr. 39 
Guten Tag,

und vor allem einen guten Tag denen, die diesen Newsletter zum ersten Mal lesen: Nach der Briefaktion des ver.di-Referats Selbstständige ist die Abonnentenzahl sprunghaft auf 6760 gestiegen. Das freut uns, und wir freuen uns auch, in dieser Ausgabe eine ganze Reihe weiterer ver.di-Erfolge für Selbstständige erwähnen zu können: Zweieinhalb Jahre nach der Novellierung des Urheberrechts hat ver.di endlich die ersten "gemeinsamen Vergütungsregeln" vereinbaren können, nach denen keine Belletristik-Autorin sich mehr Honorare von fünf, sechs Prozent vom Ladenpreis für Hardcoverausgaben aufzwingen lassen muss. Ein freier Dozent hat mit ver.di-Rechtsschutz Urlaubsgeld von seiner Volkshochschule erstritten.
Zu den Leistungen gehören auch die bewährten ver.di-Seminare, die Unsicherheiten mit beruflichen und politischen Fragen klären. Da es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Qualifikation, Durchsetzungsfähigkeit und Honoraren gibt, solltet ihr neben einem Blick auf die Meldungen, Sozialversicherungs- und Steuertipps dieses Newsletters einen aufmerksamen Blick auf die (Bildungs-)Veranstaltungen werfen, empfiehlt


euer mediafon-Team

(22.02.2005)

Verweise zu diesem Artikel:
Newsletter Nr. 39 zum Download (PDF)

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