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Rechts-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Urheberrecht | | Film-DVDs keine neue Nutzungsart – Urteil liegt jetzt vor | | Mit einem überraschenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. Mai einer Filmverwertungsgesellschaft das Recht eingeräumt, den Film "Der Zauberberg" auf DVD zu vertreiben, obwohl die Gesellschaft dieses Recht nie erworben hat. Zwar hatte der Verwerter im Jahre 1980 alle Rechte an der Verwertung des Films einschließlich des Vertriebs auf Videocassetten erworben – DVDs jedoch wurden erst in den 90er Jahren erfunden.
Da aber die Einräumung von Rechten für unbekannte Nutzungsarten nach dem Urheberrechtsgesetz gar nicht erlaubt ist, behalf sich der BGH mit einem Trick und erklärte die DVD einfach zu einer Sonderform der Videocassette: Da die DVD auf Dauer die Videocassette ersetzen werde, liege hier bloß eine technische Neuerung, aber keine neue Nutzungsart vor. Damit stündem der Filmverwertungsgesellschaft die DVD-Rechte eben doch zu, obwohl sie zur Zeit des Vertragsschlusses noch gar nicht bekannt waren.
Mit diesem Urteil folgt der BGH dem Vorhaben der Bundesregierung, im Zuge des "2. Korbes" das Verbot der Einräumung von Rechten für unbekannte Nutzungsarbeiten (und damit den Anspruch auf entsprechende Honorare) gleich ganz aus dem Urheberrechtsgesetz zu streichen (Aktenzeichen I ZR 285/02).
(23.05.2005)
(13.10.2005)
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