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Unsere Fundgrube zu wissenswerten, aber nicht mehr brandaktuellen Meldungen.
Informationen, die längere Zeit gültig bleiben, finden sich übrigens an anderer Stelle: Sie werden kontinuierlich in unseren Ratgeber mediafon eingepflegt. | |  |
Steuer-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Jahreswechsel | | Aufräumen der Steuerbelege | | Der Jahreswechsel bietet auch die Gelegenheit, sich von einigen Papierhaufen und Aktenordnern zu befreien: Wer sich mit den entsprechenden Steuerunterlagen nicht im Clinch mit dem Finanzamt befindet kann die Unterlagen bis 1999 und teilweise bis 2003 entsorgen.
| Wenn für die zu entsorgenden Jahrgänge der Buchungsunterlagen keine Überprüfung oder ein Steuerstrafverfahren begonnen hat und keine vorläufige Steuerfestsetzung erfolgt ist – kann seit dem 1. Januar vernichtet werden:- aus den Jahren 2003 oder früher alle Korrespondenzen und sonstige Unterlagen wie Verträge, Aufträge, Auftragsbestätigungen und Lieferscheine,
- aus den Jahren 1999 oder früher auch alle Buchungsbelege wie Rechnungen, Zahlungsbelege und Bankauszüge sowie Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Jahresabschlüsse.
Bei den Abschlüsse und Bilanzen ist zu beachten: Da diese natürlich frühestens 2000 eingereicht werden konnten, dürfen sie auch nicht vor 2011 entsorgt werden.
(04.01.2010)
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