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Informationen, die längere Zeit gültig bleiben, finden sich übrigens an anderer Stelle: Sie werden kontinuierlich in unseren Ratgeber mediafon eingepflegt.

Steuer-News (Archiv)

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Jahreswechsel
Aufräumen der Steuerbelege 
Der Jahreswechsel bietet auch die Gelegenheit, sich von einigen Papierhaufen und Aktenordnern zu befreien: Wer sich mit den entsprechenden Steuerunterlagen nicht im Clinch mit dem Finanzamt befindet kann die Unterlagen bis 1999 und teilweise bis 2003 entsorgen.

Wenn für die zu entsorgenden Jahrgänge der Buchungsunterlagen keine Überprüfung oder ein Steuerstrafverfahren begonnen hat und keine vorläufige Steuerfestsetzung erfolgt ist – kann seit dem 1. Januar vernichtet werden:
  • aus den Jahren 2003 oder früher alle Korrespondenzen und sonstige Unterlagen wie Verträge, Aufträge, Auftragsbestätigungen und Lieferscheine,
  • aus den Jahren 1999 oder früher auch alle Buchungsbelege wie Rechnungen, Zahlungsbelege und Bankauszüge sowie Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Jahresabschlüsse.
Bei den Abschlüsse und Bilanzen ist zu beachten: Da diese natürlich frühestens 2000 eingereicht werden konnten, dürfen sie auch nicht vor 2011 entsorgt werden.

(04.01.2010)

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