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Rechts-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| dju kritisiert Entwurf für neues Urheberrecht | | Das BMJ – so die dju - habe dem massiven Druck der Gerätehersteller nachgegeben und vorgesehen, dass die für Vervielfältigungsgeräte fälligen Urhebervergütungen künftig fünf Prozent des Verkaufspreises nicht überschreiten dürfen. "Ohne Not will die Regierung den Schutz der Urheber einer fehlgeleiteten Industriepolitik opfern," kritisiert der ver.di-Urheberrechtler Wolfgang Schimmel. "Wenn künftig nicht mehr der Erfolg eines Werkes, sondern der Handel über die angemessene Vergütung für Urheber entscheidet, kommt das einer Enteignung der Journalisten und anderer Kulturschaffender gleich. Sie wären Leidtragende des Preiskampfs auf dem Elektronikmarkt und könnten trotz steigender Nutzung ihrer Werke immer schlechter von ihrer Arbeit leben. Dies habe mit einem gerechten Interessenausgleich zwischen unterschiedlichen Wirtschaftszweigen nichts zu tun. Schließlich würden die Gewinne im Elektronikmarkt schon heute nicht über die preiswerten Geräte, sondern über die kostspieligen Verbrauchsmaterialien wie Druckerpatronen erwirtschaftet. - Kein Wunder, dass Bitkom der Verband der Gerätehersteller in seiner Pressemitteilung vom 9. Januar verhalten jubelt.
Weitere dju-Kritikpunkte an dem Gesetzesentwurf: - Die Schutzvorschrift, die Vereinbarungen über unbekannte Nutzungsarten unmöglich macht, soll ersatzlos gestrichen werden.
- Durch eine Übergangsvorschrift sollen diese Rechte sogar rückwirkend ab 1966 an die Verwerter übertragen werden, wenn dem Verwerter seinerzeit sämtliche bekannten Nutzungsarten eingeräumt wurden.
- Im Gesetzesentwurf fehlen wichtige, lange geforderte Regelungen. Etwa der mindestens doppelte Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen sowie Regelungen, die elektronische Pressespiegel den Papierpressespiegeln gleichstellen.
(10.01.2006)
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