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Rechts-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Ich-AG & Co. | | Existenzgründungsförderung wird faktisch abgeschafft | | Die Bundestagsfraktionen von CDU und SPD haben sich auf einen "Kompromiss" zu Ich-AG und Überbrückungsgeld geeinigt, der einer Abschaffung der Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit nahe kommt. Wie sich aus den Ankündigungen der Fraktionen vom 16. Mai ergibt, soll einerseits der bürokratische Aufwand bei der Antragstellung steigen, andererseits die finanzielle Unterstützung deutlich sinken, so dass sich gerade für ernsthafte Gründer kein großer Anreiz mehr ergibt.
| Statt der beiden Förderinstrumente Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") und Überbrückungsgeld soll es nach dem Willen von CDU und SPD künftig nur noch eine Fördermöglichkeit geben. Sie ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: - Der Antragsteller muss noch mindestens drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben;
- Neben der "Tragfähigkeit" ihres Geschäftskonzepts, die eingehender als bisher überprüft werden soll, müssen Gründer künftig auch ihre "persönliche Eignung" für eine selbstständige Tätigkeit nachweisen – wie auch immer die Arbeitsagentur das beurteilen will.
Sind diese Bedingungen erfüllt, bekommen sie neun Monate lang ihr Arbeitslosengeld in der bisherigen Höhe zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro im Monat weitergezahlt. Der noch bestehende Anspruch auf Arbeitslosengeld wird dabei allerdings – anders als bei der bisherigen Regelung – "verbraucht". Wer also zu Beginn der Förderung noch neun Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte und mit der Selbstständigkeit scheitert, könnte danach gleich zu Hartz IV durchgereicht werden.
Nach Ablauf der neun Monate kann die Pauschale von 300 Euro (nicht aber das Arbeitslosengeld) sechs weitere Monate gezahlt werden. Voraussetzung dazu ist jedoch, dass die Arbeitsagentur das Geschäftskonzept erneut überprüft und positiv beurteilt. In beiden Stufen wird die Förderung also in das Ermessen der Arbeitsagentur gestellt – von einer Förderung als Pflichtleistung der Arbeitsagentur, auf der die SPD eigentlich bestehen wollte, kann keine Rede mehr sein.
Die Fraktionen haben das Arbeitsministerium gebeten, umgehend eine entsprechende Gesetzesänderung zu erarbeiten, die nach Möglichkeit noch Anfang Juli verabschiedet und verkündet werden soll. Bis dahin – bei eventuellen Verzögerungen könnte das Gesetz sogar erst nach der Sommerpause in Kraft treten – kann Überbrückungsgeld noch nach den bisherigen Regeln beantragt werden. Anträge für einen Existenzgründungszuschuss nach den bisherigen Regeln können dagegen unabhängig von diesem Zeitplan nur noch für Ich-AGs gestellt werden, die vor dem 1. Juli gegründet werden.
Die Fraktionen erhoffen sich, durch diese Regelung die Fördergelder für Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit von derzeit 3,5 auf zwei Milliarden Euro im Jahr drücken zu können. Tatsächlich dürfte die Einsparung noch höher werden, da durch den "Verbrauch" des Arbeitslosengeldanspruchs während der Förderung zusätzlich eine Menge Arbeitslosengeld I eingespart wird.
(17.05.2006)
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