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Rechts-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Urheberrecht | | Textschnipsel sind nicht geschützt | | Das Hamburger Landgericht hat am 28. Juni der Suchmaschine Google bestätigt, dass für die Suche auch Bücher eingescannt und Textschnipsel, sogenannte Snippets, angezeigt werden dürfen. Dagegen hatte die Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG) geklagt. Da das Scannen in den USA geschehen sei, erklärte sich das Gericht für nicht zuständig, befand aber trotzdem, dass die Anzeige der maximal drei, jeweils drei bis vier Zeilen langen Snippets urheberrechtlich in Ordnung gehe.
Die Suchmaschine Google Books zeigt die Schnipsel bei den von dem Suchmaschinen-Giganten eingescannten Werken, die noch urheberrechtlich geschützt sind. Bücher, deren Rechte "gemeinfrei" sind, werden hingegen komplett angezeigt.
(29.06.2006)
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