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Steuer-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Steuerrecht | | Nachhilfeunterricht bleibt umsatzsteuerfrei | | Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die derzeit geltende Umsatzsteuerfreiheit für Nachhilfeunterricht aufzuheben. Das geht aus der Antwort hervor, die die Regierung am 26. November auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag gab. Nach der Umsatzsteuerrichtlinie 112 setzt die Steuerfreiheit allerdings nach wie vor eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde voraus, dass der Unterichts berufs- oder prüfungsvorbereitend ist.
(28.11.2006)
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