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Versicherungs-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
Kosten | Beiträge zur Sozialversicherung weitgehend stabil | | Die Mindest- und Höchstbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bleiben für Selbstständige im Jahre 2007 unter dem Strich weitgehend stabil.
| - Unverändert bleiben
- die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs (400 €) und für
- die Aufnahme in die Künstlersozialversicherung (325 €),
- die Einkommensgrenze für die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (350 €) und
- das erlaubte Höchsteinkommen aus nichtselbstständiger, nichtkünstlerischer Tätigkeit bei Versicherung über die KSK (400 €).
- Ebenfalls unverändert bleiben die Grenzwerte für den Mindest- und Höchstbeitrag bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – hier wird lediglich die Versicherungspflichtgrenze von 47.250 auf 47.700 € angehoben.
- Das Mindesteinkommen, von dem an eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht über die KSK möglich ist, steigt auf 140.400 € in den letzten drei Jahren.
- In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Bemessungsgrenze im Osten von 52.800 auf 54.600 € im Jahr; im Westen bleibt sie unverändert.
- Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt von 19,5 auf 19,9%; in der Arbeitslosenversicherung sinkt er von 6,5 auf 4,2%. Für Selbstständige führt das in der Arbeitslosenversicherung zu einem festen Beitrag von monatlich 25,73 /22,05 €.
(05.12.2006)
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