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Steuer-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Mehrwertsteuererhöhung | | Vorsteuerpauschalen für Kunst und Publizistik unverändert | | Die Prozentsätze, nach denen Künstlerinnen und Publizisten ihre Vorsteuer für die Umsatzsteuererklärung pauschal berechnen dürfen, sollen trotz Mehrwertsteuererhöhung und damit höherer Vorsteuerbelastung offenbar unverändert bleiben. Das geht aus den neuesten Fassungen des Umsatzsteuergesetzes und der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung hervor.
| Nach § 24 UStG brauchen z.B. Journalisten ihre Vorsteuerbelastung für die Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung nicht aus jedem einzelnen Beleg herauszurechnen, sondern dürfen einfach pauschal 4,8 Prozent ihres Umsatzes als Vorsteuer ansetzen. Für freie Rundfunk- und Fernsehmitarbeiterinnen sind es 3,6 Prozent des Umsatzes, für Kunstmaler und künstlerische Grafikerinnen 5,2 Prozent.
Zwar sind zum Jahreswechsel – auf Druck der bayerischen Bauernlobby – die entsprechenden Pauschalsätze für die Land- und Forstwirtschaft erhöht worden, nicht aber die für die übrigen Berufe in Handwerk, Einzelhandel und freien Berufen, die eine solche Pauschale anwenden dürfen. Von Plänen, die Pauschalen auch für diese Berufe anzuheben, war aus der Berliner Koalition bisher nichts zu hören.
Die Nicht-Erhöhung bedeutet eine Mehrbelastung dieser Berufe, da sie durch die allgemeine Mehrwertsteuererhöhung eine höhere Vorsteuerbelastung haben, diese aber nicht im Wege des pauschalen Verfahrens an den Fiskus weitergeben dürfen. Zwar bleibt ihnen unbenommen, die echte Belastung aus jedem einzelnen Ausgabenbeleg herauszurechnen – die mit dem Pauschalverfahren beabsichtigte Bürokratie-Entlastung wäre damit freilich hinfällig.
Bei früheren Mehrwertsteuererhöhungen waren jeweils auch die Vorsteuerpauschalen angehoben worden.
(03.01.2007)
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