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Unsere Fundgrube zu wissenswerten, aber nicht mehr brandaktuellen Meldungen.
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Rechts-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Lohnsteuerhilfe: Beratung Selbstständiger verboten | | Lohnsteuerhilfevereine sind nicht berechtigt, ein Mitglied in Steuersachen zu beraten, wenn es (auch) Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt. Das entschied das Finanzgericht Hamburg am 4.September 2006 (Aktenzeichen: 2 K 171/05). Es komme dabei nicht darauf an, in welcher Höhe die selbstständigen Einnahmen erzielt werden und in welchem Verhältnis sie zu den (Haupt-)Einnahmen aus einer Beschäftigung als Arbeitnehmer stehen, befand das Gericht. Es bestehe auch keine Bagatellgrenze. - Im konkreten Fall ging es um einen Polizisten, der nebenbei als Übersetzer selbstständig tätig war.
Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. AZ: VII R 51/06.
(05.09.2006)
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