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Unsere Fundgrube zu wissenswerten, aber nicht mehr brandaktuellen Meldungen.
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Rechts-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Neue Vorschriften für Kleingewerbetreibende | | Wie seit Anfang des Jahres für ordentliche Kaufleute gelten ab dem 22. Mai auch neue Vorschriften für die Korrespondenz von Kleingewerbetreibenden. Diese müssen ab diesem Datum auf ihrer Geschäftskorrespondenz zusätzlich zu ihrem Nachnamen und einem ausgeschriebenen Vornamen ab diesem Datum auch eine ladungsfähige Adresse angeben. Wie die erweiterten Mitteilungspflichten für Vollkaufleute (siehe mediafon-Meldung vom 13. Februar) gilt auch diese Änderung der Gewerbeordnung nicht für Freiberufler.
Kleingewerbetreibende sind Gewerbetreibende ohne die Eigenschaften eines Kaufmanns. Also Gewerbetreibende, deren Unternehmen "nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert", und die deshalb von vielen Pflichten befreit sind, die an die Kaufmannseigenschaft gebunden sind.
(15.05.2007)
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