 |
|

Unsere Fundgrube zu wissenswerten, aber nicht mehr brandaktuellen Meldungen.
Informationen, die längere Zeit gültig bleiben, finden sich übrigens an anderer Stelle: Sie werden kontinuierlich in unseren Ratgeber mediafon eingepflegt. | |  |
Allgemeine News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Starthilfen | | Neues Gründerdarlehen 'KfW-Startgeld' | | Die "Kreditanstalt für den Wiederaufbau" (KfW) hat ihre bisherigen Förderprogramme "MikroDarlehen" und "StartGeld" zu einem einheitlichen "KfW-Startgeld" zusammengelegt. Gefördert werden Gründer und Gründerinnen, deren Fremd-Finanzbedarf 50.000 Euro nicht übersteigt.
| Das KfW-Startgeld können Gründerinnen und Gründer beantragen, "die über die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen verfügen" und deren Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist. Auch Nebenerwerbsgründungen können gefördert werden, wenn sie langfristig auf einen Vollerwerb ausgerichtet sind. Das KfW-Startgeld muss bei der Hausbank beantragt werden.
(26.01.2008)
| Verweise zu diesem Artikel: | Auf Sozialen Netzwerken posten: |

| Meldung versenden | Druckversion dieser Seite | Impressum | |  |