 |
|

Unsere Fundgrube zu wissenswerten, aber nicht mehr brandaktuellen Meldungen.
Informationen, die längere Zeit gültig bleiben, finden sich übrigens an anderer Stelle: Sie werden kontinuierlich in unseren Ratgeber mediafon eingepflegt. | |  |
Rechts-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Kredit-Abtretung soll beschränkt werden können | | Ihren schon länger vorliegenden Entwurf für ein Risikobegrenzungsgesetz will die Regierung um weitere Regelungen ergänzen. Unter anderem sollen Unternehmer vereinbaren dürfen, dass Banken Kreditforderungen nicht an andere Finanzierer verkaufen dürfen. Nach geltendem Recht ist diese Einschränkung nicht möglich.
| Die Abtretung von Forderungen kann in der Praxis dazu führen, dass sich ein Selbstständiger, der seine Betriebseinrichtung über Kredite finanzierte, plötzlich mit einem neuen Gläubiger konfrontiert sieht. Hat er die Kreditraten pünktlich bezahlt, ist das nicht weiter problematisch. "Verkauft" werden aber zunehmend die Kredite, die nicht mehr vereinbarungsgemäß bedient werden können. Statt hier umzuschulden, treten die Banken die Forderungen weit unter Wert an Finanzinvestoren ab, die kein Interessen an langfristigen Kundenbeziehungen haben. Das Geschäftsmodell der Investoren ist es, aus der Differenz zwischen dem Kauf eines "faulen" Kredits und dem tatsächlichen Unternehmenswert schnell Profit zu schlagen: Haben sie ein Unternehmensdarlehen billig aufgekauft, fordern sie anschließend höhere Zinsen oder betreiben gleich die Zwangsvollstreckung des als Sicherheitsleistung übertragenen Betriebs. - Der Bedarf das geplante Risikobegrenzungsgesetz zu ergänzen entstand, weil die Kreditverkäufe im Bereich der Wohnimmobilien vermehrt auftraten und heftig kritisiert wurden.
(15.02.2008)
| Auf Sozialen Netzwerken posten: |

| Meldung versenden | Druckversion dieser Seite | Impressum | |  |