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Steuer-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Musterprozess zu privaten Steuerberatungskosten | | Das Finanzministerium hat mit Schreiben vom 14. April die Finanzämter angewiesen, die Steuererklärungen in Sachen "Nichtabziehbarkeit von privaten Steuerberatungskosten" für vorläufig zu erklären. Neu aufgenommen wurde in die entsprechende Liste (in der sich beispielsweise die "Pendlerpauschale" findet) die Nichtabziehbarkeit von privaten Steuerberatungskosten.
| Bei neuen Steuerbescheiden wird es damit nicht mehr nötig sein, diesen in diesem Punkt individuell zu widersprechen: Weil die Klagen zu dieser Regelung nun die letzte Instanz, den Bundesfinanzhof, erreicht haben, warten die Finanzämter jetzt auf dessen Musterentscheidung.
Hintergrund: Seit 2006 sind laut Gesetz Steuerberatungskosten nur noch teilweise als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzuziehen. Hier wurde der Sonderausgabenabzug für die privaten Anteile der Steuerberatungskosten - in erster Linie die Kosten zur Bearbeitung des Mantelbogens - gestrichen. Alle beruflichen Aufwendungen hingegen können weiter angesetzt werden.
(14.04.2008)
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