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Versicherungs-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Bundestag | | FDP will Verwertern Künstlersozialabgabe ersparen | | Die FDP-Fraktion im Bundestag setzt sich dafür ein, den Verwertern, die bisher keine Künstlersozialabgabe gezahlt haben, die rückwirkende Zahlung weitgehend zu erlassen. Nach der derzeitigen Rechtslage müssen "erwischte" Verwerter die Abgabe rückwirkend für die letzten fünf Jahre zahlen – bisher sind das 13.787.000 €. Die möchte die FDP ihnen nun ersparen und schlägt vor, rückwirkende Zahlungen nur ab 13.11.2007 zu verlangen.
| Zur Begründung schreibt die FDP in ihrem Antrag an den Bundestag, "dass bisher über den Umfang der Abgabenverpflichtung in der Künstlersozialversicherung nicht ausreichend aufgeklärt wurde". Erst am 13.11.2007 habe der Abschlussbericht der Enquêtekommission "Kultur in Deutschland" das Problem der "mangelnden Bekanntheit" der Künstlersozialabgabepflicht bekannt gemacht. (Aber dann schimpfen, wenn die Künstlersozialabgabe mangels ausreichender Zahlungen der Verwerter erhöht werden muss!)
Außerdem schlägt die FDP vor,- die "Abgabepflicht auf die tatsächlich in der KSK versicherten Künstler und Publizisten" zu beschränken (was zur Folge haben könnte, dass die "tatsächlich versicherten" keine Aufträge mehr bekommen, weil für sie ja zusätzlich die Abgabe anfällt),
- den Versichertenkreis der Künstlersozialversicherung "enger" zu fassen, um "die Abgabelast der Unternehmen, Vereine und Versicherten zu begrenzen".
Auf dieser Grundlage schlägt mediafon der FDP vor,- sich einmal gründlich über Grundlagen, Funktionsweise und Probleme der Künstlersozialversicherung zu informieren, um solche peinlichen Anträge künftig von vornherein zu vermeiden.
(09.07.2008)
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