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| NRW prüft Limited-Einträge | | Nach einem Bericht der Rheinische Post vom 4. Oktober will das nordrhein-westfälische Justizministerium das Handelsregister auf jene Firmen prüfen, die als Limited nach britischem Recht im Bundesland gegründet wurden und deren Hauptniederlassungen in Großbritannien inzwischen gelöscht wurde. Das passiert beispielsweise, wenn dort die Geschäftszahlen nicht vorgelegt wurden. Die "Zweigstellen" solcher Firmen will das NRW-Ministerium nun auch aus dem hiesigen Handelsregister löschen lassen.
(06.10.2008)
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