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Unsere Fundgrube zu wissenswerten, aber nicht mehr brandaktuellen Meldungen.
Informationen, die längere Zeit gültig bleiben, finden sich übrigens an anderer Stelle: Sie werden kontinuierlich in unseren Ratgeber mediafon eingepflegt. |
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Krankengeld-Wahltarife - die Details | | Mehrere gesetzliche Krankenkassen haben ihre Wahltarife für Selbstständige und unständig Beschäftigte vorgelegt. Mit diesen kann eine längere Krankheit und für Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) ein Krankengeld vor der siebten Krankheitswoche abgesichert werden. Einige Kassen haben ihr Tarifmodell vorgestellt, andere lediglich Tarife angekündigt, ohne diese genau zu erläutern.
| Die neuen Wahltarife werden von den gesetzlichen Kassen eingeführt, da der bisherige erhöhte Beitrag, der das Krankengeld sichert, mit Wirkung zum 1. Januar 2009 per Gesetz abgeschafft wird. Die Krankenkassen wurden aber gleichzeitig verpflichtet, Krankengeld-Wahltarife für Selbstständige und unständig Beschäftigte anzubieten. - Wie bei allen Wahltarifen der gesetzlichen Kassen ist der kleine Haken dabei: Ein Wechsel der Krankenkasse ist nach Vertragsabschluss für drei Jahre ausgeschlossen. Nach Meldung des Focus vom 14.12. soll diese Frist allerdings wieder verändert werden. Zudem plane die große Koalition, Unständig Beschäftigten wie "normale" Arbeitnehmer für deren einheitlichen Beitrag von 15,5 Prozent in die Versicherung einzubeziehen und damit Krankengeld ab dem ersten Tag zu gewähren.
Konkrete Bedingungen für den Wahltarif haben bislang erst einige gesetzliche Kassen vorgelegt. Ein Grund scheint zu sein, dass die Tarife erst noch von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden müssen. (Daher kann es gut sein, dass sich auch die konkreteren Angaben noch einmal verändern, wie dies Mitte November beim Barmer-Tarif für unständig Beschäftigte geschah.) Die späte Nennung von Tarifen und die zögerliche Kommunikation verärgert zurzeit - so die Anrufe bei mediafon - viele Betroffene. Und leider können auch wir über die im Folgenden genannten Informationen hinaus keine konkreten Tarifinformationen liefern. Allerdings aktualisieren wir die Anbieter-Liste, sobald wir neue Informationen erhalten.
Die Tarife unterscheiden sich in der Höhe erheblich – bei den Angeboten der Techniker-Krankenkasse zum Beispiel empfiehlt sich durchaus ein Vergleich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung. Unterschiede sind im Wesentlichen der Tag, von dem an das Krankengeld gezahlt wird (ab dem 1., 15., 22. oder 43. Krankheitstag, bei Krankenhausaufenthalten eventuell schon früher) und die maximale Dauer der Zahlung.
Dass so wenige Kassen ihre Tarife preisgegeben haben und offenbar noch einmal eine Gesetzesänderung zum Thema ansteht, mahnt zur Ruhe: Ein Kassenwechsel sollte keinesfalls überstürzt erfolgen, denn damit ist man 18 Monate an die neue Krankenversicherung gebunden, bei einem Wahltarif gar 36 Monate. Da dürfte es Sinn machen noch abzuwarten, bis die Mehrzahl der Kassen ihre Tarif genannt hat. Und bei der Entscheidung ob und wann ein Wechsel Sinn macht sollte ebenfalls bedacht werden, dass die Kassen ab 2009 zwar einheitliche Beiträge aber weiterhin unterschiedliche Gesamtleistungsspektren haben werden. Insbesondere Fragen zur Geschäftsstellendichte, Bearbeitungsgeschwindigkeit und gemachte Erfahrungen sollten in die Entscheidung einbezogen werden. - Ein paar Euro zu sparen kann sonst im Krankheitsfall ziemlich nerveraufreibend werden. Und: Ein Wechsel in eine Privatversicherung, die viele Makler mit Panikmeldungen á la "Krankengeld für Selbstständige abgeschafft" propagieren, sollte noch genauer überlegt und verglichen werden. Insbesondere für Ältere oder chronisch Kranke kann das sehr teuer werden. Allerdings: Man kann – wenn man eine günstige findet – durchaus eine private Krankentagegeldversicherung abschließen und zugleich für die Krankheitskosten in seiner gesetzlichen bleiben.
Beim Vergleich der Krankengeld-Wahltarife ist insbesondere darauf zu achten, für wie lange das Krankengeld bezahlt wird. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Krankengeld wegen ein und derselben Krankenheit für bis zu 78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren; im Wahltarif zahlen einzelne Kassen jedoch oft weniger, z.B. maximal 52 Wochen (IKK Baden-Württemberg) oder gar nur höchstens 12 Wochen innerhalb von drei Jahren (TK Startup). Das ist für eine schwere oder chronische Erkrankung auf jeden Fall zu wenig, vor der Existenzgründer ja bekanntlich auch nicht gefeit sind.
Die uns bislang bekannten Wahltarife gesetzlicher Kassen für das Krankengeld:- Die Barmer hat am 7. Oktober als erste Kasse einen Wahltarif vorgelegt, der wie folgt berechnet wird:
- hauptberuflich Selbstständige können zwischen vier Tarifklassen wählen, die ein Krankengeld ab der zweiten, dritten, siebten oder vierzehnten Woche beinhalten. Die Prämien staffeln sich für nicht KSK-versicherte Selbstständige nach dem Absicherungsniveau, dem Arbeitseinkommen und dem Alter. Sie liegen zwischen 0,2 und 2,8 Prozent des Einkommens; eine entsprechende Prämientabelle findet sich in den Barmer-Informationen zur Prämienberechnung.
- Publizisten und Künstlerinnen, die über die KSK versichert sind und daher weiterhin ab der siebten Woche das normale Krankengeld erhalten, können einen Wahltarif abschließen, der die Arbeitsunfähigkeit zwischen dem 15. Tag und dem Ende der sechsten Woche für eine einkommensunabhängige Pauschale von 4,80 Euro pro Monat absichert.
- Die Barmer hat den angekündigten Tarif für befristet oder unständig Beschäftigte Mitte November zurückgezogen. Die Kasse will den Tarif nun neu berechnen und Mitte Dezember erneut anbieten. Zuvor hatte die Kasse verbreitet - und auf Nachfrage auch mediafon bestätigt -, dass diese Personengruppe für einen Krankengeldanspruch ab dem ersten Tag ebenfalls pauschal 4,80 Euro pro Monat zahlen sollen. Dieser sehr geringe Beitragssatz beruhte offensichtlich auf einer Fehlberechnung und war nicht zu halten.
- Ein anderes Tarifmodell hat die AOK Baden-Württemberg gewählt:
- Im Tarif für hauptberuflich Selbststständige sind Prämienbeträge pro 5 Euro Krankengeld festgelegt, wobei jeweils ein Krankengeld von maximal 70 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens versichert werden kann. Bei einem Monatseinkommen von 3.000 Euro kann also ein Krankengeld von 70 Euro pro Tag versichert werden. Das kostet für Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag zwischen 20,44 Euro (21 - 30 Jahre) und 72,38 Euro (61 - 65 Jahre), wobei freiwillig Versicherte über 45 Jahre in diesen Tarif nur aufgenommen werden, wenn sie schon vorher mit Krankengeldanspruch versichert waren. Wer das Krankengeld schon ab dem 15. Krankheitstag haben will, muss eine Prämie bezahlen, die gut drei- bis viermal so hoch ist wie die oben genannten.
- KSK-Versicherte zahlen für den zusätzlichen Krankengeldanspruch vom 15. - 42. Krankheitstag altersunabhängig 0,6 Prozent des gemeldeten Einkommens – was weniger ist, als man bisher bei den meisten Kassen für das vorgezogene Krankengeld zahlen musste.
- Unständig Beschäftigte (die in den ersten vier Wochen der jeweiligen Beschäftigung keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung haben) zahlen pauschal und ebenfalls altersunahängig 3,7 Prozent für einen Krankengeldanspruch vom ersten Krankheitstag bis zum Ende der jeweiligen Beschäftigungsperiode. Derselbe Satz gilt für befristete Beschäftigungen mit einer Dauer von maximal 10 Wochen.
- Das Tarifmodell der AOK Rheinland/Hamburg ist ähnlich aufgebaut - aber meist teurer:
- Im Tarif für hauptberuflich Selbststständige sind ebenfalls Prämienbeträge pro 5 Euro Krankengeld festgelegt. Für bis zu 60jährige ist das durchgängig teurer als bei der AOK BaWü. Und zwar zwischen 15 und knapp 75 Prozent.
- Auch KSK-Versicherte zahlen mit 0,95 Prozent für den zusätzlichen Krankengeldanspruch vom 15. - 42. Krankheitstag über 50 Prozent mehr.
- Unständig und kurzzeitig Beschäftigte kommen mit 3,6 Prozent leicht günstiger davon als bei der AOK BaWü.
- Die DAK hat ihre Mitte Oktober angekündigte Tabelle zum Tarif DAKpro Krankengeld Anfang November veröffentlicht - und ist offensichtlich dabei, die Tarife noch einmal zu überarbeiten. Die ursprüngliche Tabelle ist nicht mehr zugänglich und wurde (vorübergehend?) durch eine Tabelle ersetzt, die nur die Tarife für "normale" Selbstständige enthält. Die listet die Prämienprozente nach Alter und Einkommen gestaffelt auf. - Weitere Erläuterungen stehen auch in einem Flyer der DAK zum Wahltarif. Dort steht beispielsweise, dass sich, wird ein ganzes Kalenderjahr kein Krankengeld beansprucht, die Prämien um gut 8 Prozent reduziert: Dann wird eine Monatsprämie zurückerstattet.
- Die Konditionen der TK, die ebenfalls Mitte Oktober ihr Tarifmodell bekannt gab, lassen sich – zumindest teilweise (der Rechner enthält nur den billigsten "Eco"-Tarif) – über den TKK-Tarifrechner erschließen und vergleichen. So kostet beispielsweise
- im Tarif "Künstler und Publizisten die Monatsprämie für ein Krankengeld von 90 Euro täglich zwischen dem 15. und 42. Krankheitstag für 40-jährige KSK-Versicherte 26,10 Euro und für 50-jährige 36 Euro.
Andere Selbstständige können wählen zwischen den Tarifen- "Klassik" (Bedingungen wie bisher in der gesetzlichen, kostet für den o.g. Selbstständigen 35,10 bzw 45,00 Euro),
- "Premium" (für Besserverdiener mit Tagegeldern bis zu 200 Euro, kostet für 56Jährige bei Zahlung ab dem 43. Krankheitstag 158 Euro, bei Zahlung ab dem 22. Krankheitstag 364 Euro im Monat),
- "Eco" (da gibt es Krankengeld höchstens 26 Wochen lang innerhalb von drei Jahren) und
- "Startup" (Zahlung ab dem 15 Krankheitstag, aber nur für maximal 12 Wochen in drei Jahren, kostet für das höchste versicherbare Krankengeld von 40 Euro für 40Jährige 25,60, für 50Jährige 34,80 Euro).
Außerdem kann durch eine Zuzahlung jeweils eine Krankengeldzahlung bei Krankenhausaufenthalten vom ersten Tag an versichert werden. Der Tarif- "Vario" (für unständig Beschäftigte, Zahlung ab dem 1. Krankheitstag für maximal 78 Wochen in drei Jahren) kostet hier für 40Jährige 109,80 und für über 56Jährige 327,60 Euro.
- Die KKH hat einen recht schlankes Tarifmodell veröffentlicht:
- Selbstständige können Krankengeld-Tagessummen zwischen 20 und 100 Euro vereinbaren. Die Details in der Prämienübersicht weisen dafür pro 10 Euro Krankengeld Prämien zwischen 1,89 und 13,83 Euro aus.
- KSK-Versicherte können dort zwischen der dritten und siebten Woche ein Krankengeld von 20 Euro täglich erhalten. Das kostet je nach Alter monatlich zwischen 0,94 und 10,56 Euro. Details bei der KKH.
- Unständig Beschäftigte kostet das Krankengeld von 20 Euro täglich monatlich zwischen 30,72 und 60,41 Euro. Details bei der KKH.
- Die big-direkt berechnet die Beiträge, die zwischen 9,70 und 42,90 Euro monatlich liegen, ebenfalls nach Alter und Einkommen. Die Details zu den Bedingungen finden sich in einer PDF-Übersicht zum Tarif. Auf Seite 7 dieses Dokuments findet sich die Tarif-Tabelle, die für alle versicherungsfähigen Gruppen gilt:
- Selbstständige versichert die Kasse ab dem 43. Krankheitstag,
- KSK-Versicherte können dort ein Krankengeld für die dritte bis siebte Woche absichern
- Unständig Beschäftigte können ab dem zweiten Krankheitstag Krankengeld erhalten.
- Die BKK hat Krankengeld-Tarife für Selbstständige veröffentlicht, bei denen feste Krankengeldbeträge gegen feste Prämien gezahlt werden. Ob und wie diese Tarife auch für Unständige und KSK-Versicherte anwendbar sind, ist nicht zu erkennen - für diese werden wahrscheinlich noch andere Modelle gebastelt (?!).
- Die IKK Baden-Württemberg-Hessen bietet einen Tarif an, der altersunabhängig ist und die Rückzahlung einer Monatsprämie pro Jahr beinhaltet, die Krankengeldzahlung für nicht Pflichtversicherte jedoch auf 52 Wochen (normal sind 78 Wochen) beschränkt. Sie nennt in ihrer Tarifbeschreibung leider keine konkreten Zahlen, hierfür soll man sich dort noch ein Angebot einholen.
(aktualisiert: 17.12.08)
(30.11.2008)
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