 |
|

Unsere Fundgrube zu wissenswerten, aber nicht mehr brandaktuellen Meldungen.
Informationen, die längere Zeit gültig bleiben, finden sich übrigens an anderer Stelle: Sie werden kontinuierlich in unseren Ratgeber mediafon eingepflegt. | |  |
Steuer-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Steuerrecht | | Investitionsabzug vor Gründung möglich | | Wer konkret plant, sich selbstständig zu machen, kann schon in den Jahren vor dem offiziellen Start Geld für notwendige Investitionen steuermindernd zurücklegen. Das geht aus einem neuem BMF-Schreiben zu "Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Absatz 1 bis 4 und 7 EStG" hervor.
| Seit dem Jahre 2007 können kleine Selbstständige Geld für künftig geplante Investitionen zurücklegen und diesen Investitionsabzugsbetrag (früher: Ansparabschreibung) gewinnmindernd als Betriebsausgabe geltend machen. Nach dem BMF-Schreiben IV C 6 - S 2139-b/07/10002 vom 8. Mai 2005 ist das nicht nur Leuten erlaubt, die bereits selbstständig arbeiten, sondern auch solchen, die das erst noch vorhaben. Sie dürfen ”in den Jahren vor Abschluss der Betriebseröffnung” bis zu 40 Prozent der geplanten Investitionen als Investitionsabzugsbetrag geltend machen, was dann im jeweiligen Jahr zu einem negativen Gewinn führt, der eventuelle andere Steuern (z.B. aus der noch ausgeübten Angestelltentätigkeit oder aus Einnahmen des Ehepartners) mindert.
Voraussetzung ist lediglich, dass man bereits mit ”Tätigkeiten” begonnen hat, ”die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der betrieblichen Tätigkeit gerichtet sind”, und dass ”die Investitionsentscheidungen hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen ausreichend konkretisiert sind”. Soweit es um Investitionen ”für wesentliche Betriebsgrundlagen” geht, muss das avisierte Objekt außerdem bereits vor Ende des Jahres, in dem man es steuerlich geltend machen will, verbindlich bestellt sein.
(19.05.2009)
| Verweise zu diesem Artikel: | Auf Sozialen Netzwerken posten: |

| Meldung versenden | Druckversion dieser Seite | Impressum | |  |