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| Personalräte in NRW zuständig für Arbeitnehmerähnliche | | Insbesondere den arbeitnehmerähnlich Freien beim Westdeutschen Rundfunk sowie den Lehrkräften an kommunalen und staatlichen Institutionen des Landes hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen am Abend des 29. Juni die Interessenvertretung durch den Personalrat eröffnet. Der ist ab sofort auch für "arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 12a Tarifvertragsgesetz" zuständig. Zudem können diese in 2012 den Personalrat mitwählen und sind auch dorthin wählbar.
(30.06.2011)
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