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Allgemeine News (Archiv)

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Branchenhonorare
Neuer Vergütungstarifvertrag Design liegt vor 

Nach fünf Jahren haben die Allianz deutscher Designer (AGD) und die Selbstständigen Design-Studios e.V. (SDSt) ihren "Vergütungstarifvertrag Design" (VTV) in einer neuen Version vorgelegt. Wesentliche Neuerungen: Die Entwurfsvergütung wurde moderat von 76 auf 78 € pro Stunde angehoben; die digitalen Medien wurden in einem eigenen Kapitel zusammengefasst.


Außerhalb des Bereichs von Tageszeitungen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk ist der VTV immer noch der einzige Vertrag, der auf der Grundlage des §12a des Tarifvertragsgesetzes für "arbeitnehmerähnliche Freie" abgeschlossen wurde. Erstmals im Jahre 1979 vereinbart, ist seine Bedeutung inzwischen noch erheblich gewachsen, definiert er doch das "angemessene Honorar", auf das Designer und Designerinnen nach dem Urheberrechtsgesetz einen gesetzlichen Anspruch haben. Und das liegt nach dem jetzt veröffentlichten VTV bei mindestens 78 Euro pro Stunde.

Dass dem VTV seit Anbeginn der Ruf anhängt, seine Honorare seien unrealistisch hoch und in der Praxis nicht durchsetzbar, sollte man da eigentlich begrüßen: Sie sind nach dem Urheberrechtsgesetz verbindlich und einklagbar, denn der VTV ist in den Tarifregistern des Bundes und aller 16 Bundesländer als Tarifvertrag registriert.

Dennoch scheinen die am VTV Beteiligten auf diese Vorbehalte reagiert zu haben: Die Honorarerhöhung im neuen Vertrag fiel mit 2 € (= 2,6 Prozent) nach fünf Jahren sehr bescheiden aus, und auch bei vielen Honorarpositionen wurde der Stundenaufwand (und damit das Honorar) "angepasst" – und das heißt häufig: reduziert, was die Bereitschaft von Auftraggebern erhöhen sollte, den VTV von vornherein und ohne Streit zur Grundlage von Design-Verträgen zu machen.

Zu hoffen ist, dass der VTV auf Dauer mit der unter Designern verbreiteten Unsitte aufräumen kann, Honorare nutzungsunabhängig als einmalige Festbeträge zu vereinbaren: Der Stundensatz von 78 € gilt im VTV als reines Entwurfshonorar, auf das je nach Umfang, Dauer und Intensität der Nutzung noch ein Nutzungshonorar von 50 bis 500 Prozent aufzuschlagen ist. Dafür nennt der VTV auf 204 Seiten zahllose Standardpreise für alle nur denkbaren Leistungen in den Bereichen Beratung und Konzeption, Digitale Medien, Foto- und Grafikdesign, Illustration, Messe- und Ausstellungsdesign, Text, Produkt- sowie Textildesign.

AGD Allianz deutscher Designer (Hrsg.):
Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt),

Fassung vom 26. April 2011,
Braunschweig: AGD 2011,
204 Seiten, ISBN 978-3-925812-07-01,
39,- (für Mitglieder 20,-) € inkl. Versandkosten

(02.07.2011)

Verweise zu diesem Artikel:
Der "Ratgeber Freie" zum VTV
AGD-Bestellseite für den VTV

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