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Steuer-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Umsatzsteuer | | Zwang zur elektronischen Signatur bleibt vorerst doch | | Anders als auch von mediafon angekündigt, bleiben per E-Mail übermittelte Rechnungen über den 1. Juli hinaus vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wenn sie nicht elektronisch signiert sind. Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz am 8. Juli überraschend scheitern lassen.
| Zwar hatte der Bundesrat offenbar keine Bedenken gegen den Verzicht auf die elektronische Signatur, wohl aber gegen die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer ihre Steuererklärung künftig nur noch alle zwei Jahre abzugeben brauchen. Also lehnte er das Steuervereinfachungsgesetz insgesamt ab, in dem beide Regelungen enthalten waren. Das bedeutet: Auch weiterhin dürfen Selbstständige aus elektronisch übermittelten Rechnungen vorerst nur dann Vorsteuer abziehen, wenn die Rechnungen elektronisch signiert sind.
Da über dieses Vorhaben aber offenbar Einigkeit herrscht, ist jedoch zu erwarten, dass die entsprechende Regelung demnächst in irgend ein anderes Gesetz gepackt und verabschiedet wird. Allerdings wird sie dann kaum noch, wie bereits vom Finanzministerium angekündigt, rückwirkend ab 1.7.2011 in Kraft treten.
Also bleibt es vorerst dabei: Wer von Geschäftspartnern Rechnungen per E-Mail bekommt, muss auch bei Rechnungsdaten nach dem 1. Juli weiterhin eine elektronische Signatur verlangen.
(12.07.2011)
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