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| Rundfunkbeitrag ab 2013 | | GEZ verschickt Fragebogen an Selbstständige | | Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Sender hat im Vorfeld der Umstellung von einer Geräteabgabe auf einen Haushalts- und Betriebsstättenbeitrag begonnen, Fragebögen (auch) an Einzelunternehmen zu verschicken. Was in dem Fragebogen für Einzelunternehmer, Selbstständige, Freiberufler und dem Flyer mit den Erläuterungen für Unternehmen nicht auf Anhieb klar wird, ist, was künftig beim Arbeitszimmer und für Dienstwagen gilt.
| Die Regelung dazu im Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind sehr klar: "Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten, wenn sich die Betriebsstätte innerhalb einer Wohnung befindet, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird." Ebenfalls deutlich erläutert der Vertrag, dass zusätzlich zum künftigen Haushaltsbeitrag von monatlich 17,98 Euro ein Drittel dieses Betrages für jedes Kraftfahrzeug gezahlt werden muss, sobald es auch nur teilweise zur "selbstständigen Erwerbstätigkeit des Beitragsschuldners" genutzt wird.
Die gleichen 5,99 Euro wie für's Autoradio sind für ein externes Büro fällig - ein Autoradio ist hier bereits inklusive. Und hat die Betriebsstätte mehr als acht Beschäftigte wird es in Staffeln immer teuer; in der Höchststaffel (ab 20.000 Beschäftigten) werden mit 180 Beiträgen gut 3.000 Euro monatlich fällig.
Weitere generelle Informationen zum Thema Rundfunkbeitrag ab 2013 sowie Fragebögen für andere Beitragspflichtige finden sich im neuen Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Sender rundfunkbeitrag.de.
(27.06.2012)
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