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Künstlersozialversicherung
Künstlersozialabgabe steigt auf 4,1 Prozent 

Der Satz der Künstlersozialabgabe steigt im Jahre 2013 von derzeit 3,9 auf 4,1 Prozent. Das geht aus dem Entwurf zur Künstlersozialabgabeverordnung 2013 hervor, den das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Anfang August an die beteiligten Verbände und Länder versandte.


Es ist eine recht bescheidene Erhöhung, nach der die Künstlersozialgabe, mit der Unternehmen im Kunst- und Medienbereich den "Arbeitgeberanteil" der Versicherten in der Künstlersozialkasse finanzieren, immer noch unter ihrem langjährigen Durchschnitt bleibt: In diesem Jahrtausend bewegte sich der Abgabesatz zwischen 3,8 Prozentpunkten in den Jahren 2002 und 2003 und 5,8 im Jahre 2005. Zuletzt hatte der Satz seit 2010 unverändert bei 3,9 Prozentpunkten gelegen. Die Erhöhung betrifft allein die Unternehmen, die Aufträge an Selbstständige im kreativen Bereich vergeben. Auf die Kreativen selbst wirkt sich die Erhöhung nicht aus; die Sätze für ihre Beiträge an die KSK bleiben unverändert.

Der Grund für diese relative Stabilität dürfte in den systematischen Kontrollen liegen, die die Deutsche Rentenversicherung seit 2007 bei Unternehmen durchführt, die Leistungen von freien Künstlerinnen und Publizisten verwerten, aber trotz gesetzlicher Verpflichtung keine Künstlersozialabgabe abführen. Seit Beginn dieser Kontrollen ist die Zahl der von der KSK erfassten Verwerter von gut 55.000 auf über 145.000 gestiegen, davon übrigens immer nur noch weniger als 20.000 in Ostdeutschland. Höhere Einnahmen für die KSK brachte dieser Zuwachs jedoch nicht, denn die Summe der von den Unternehmen gemeldeten Honorare sank zugleich von mehr als 4 Milliarden Euro im Jahre 2007 auf 3,736 Milliarden im Jahre 2010, woraus sich auch der leichte Anstieg das Abgabesatzes erklären dürfte.

Die Zahl der über die KSK versicherten Künstler und Publizistinnen erhöhte sich von 157.754 im Jahre 2007 auf 173.284 im Jahre 2011. Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen stieg im letzten Jahr um 3,31 Prozent auf 14.142 €. Dabei haben die männlichen Wort-Autoren mit durchschnittlich 20.229 € als erste Gruppe die 20.000-€-Grenze überschritten, während die Frauen im Musikbereich immer noch bei 10.228 € verharren.

Soloselbstständige, die im kreativen Bereich tätig sind, profitieren nicht nur von der Künstlersozialabgabe, sondern können auch selbst künstlersozialabgabepflichtig werden, sofern sie "nicht nur gelegentlich" Aufträge an andere selbstständige Künstler und Publizistinnen vergeben.

(03.08.2012)

Verweise zu diesem Artikel:
Pressemitteilung des BMAS zur Beitragssatzverordnung
KSK in Zahlen (Statistik der Künstlersozialkasse
Der mediafon-Ratgeber zur Künstlersozialabgabe

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