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Vergütungsregeln
Journalismus: Honorarforderung nach dem neuen Urheberrecht 
Für Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln, die nach dem neuen Urheberrecht den Maßstab für "angemessene Honorare" setzen sollen, haben die Journalistenorganisationen dju in ver.di und DJV den Verlegerverbänden BDZV (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger) und VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) ihre gemeinsamen Forderungen zugeleitet.
Die vorgelegten Forderungen nehmen verschiedene Elemente aus den Honorarempfehlungen von dju und DJV sowie der Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) auf. Neben reinen Zeilenhonoraren, die ein Stück über den Sätzen des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche Freie an Tageszeitungen liegen, und Seitenhonoraren für Zeitschriften sind auch Tages- und Halbtagessätze für Auftragsproduktionen und redaktionelle Dienste vorgesehen. Die Fotohonorare wurden unverändert aus der MFM-Honorarübersicht übernommen.
Für den Online-Bereich wurde eine eigene Vergütungstabelle entwickelt, da die Publikationen hier zunehmend eigenständig (und nicht mehr als 1:1-Kopie bereits vorliegender Print-Publikationen) produziert werden. Texte für Online-Medien sollen danach nach Zeichen vergütet werden, abhängig vom Charakter des Textes und der Zahl der monatlichen Zugriffe auf die Website. Bei gleichzeitiger, wortgleicher Veröffentlichung in Print- und Online-Medium ist ein Rabatt von 50 Prozent auf das Online-Honorar vorgesehen.
Die drei Entwürfe für gemeinsame Vergütungsregelndie den Verlegerverbänden übermittelt wurden, können als jeweils rund 150 kB langes PDF-Dokument heruntergeladen werden.


(23.12.2003)

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