Leistungen und Beiträge der Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften sind zuständig für die Unfallverhütung in den Betrieben; sie finanzieren die medizinische Behandlung und Rehabilitation nach Berufsunfällen und bezahlen darüber hinaus

  • bei Arbeitsunfähigkeit ein Verletztengeld von täglich 1/450 der Versicherungssumme (bei der Verwaltungs-BG erhalten freiwillig Versicherte das Verletztengeld jedoch nur bei Krankenhausaufenthalten vom ersten Tag an; ansonsten wird es von dem Tag an bezahlt, von dem an Anspruch auf Krankengeld bestünde – spätestens aber ab der vierten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die anderen hier in Frage kommenden Berufsgenossenschaften zahlen generell vom ersten Tag an),
  • bei Verlust der Erwerbsfähigkeit eine Verletztenrente von jährlich 2/3 der Versicherungssumme, bei Teilerwerbsunfähigkeit eine entsprechende Teilrente,
  • im Todesfall eine Witwenrente von jährlich 3/10 und eine Halbwaisenrente von jährlich 2/10 der Versicherungssumme.

Wie berechnen sich die Beiträge?

Ihre Leistungen finanzieren die BG ohne Gewinnstreben im "Umlageverfahren", d.h. sie legen den jährlichen Beitragsschlüssel erst nachträglich entsprechend dem tatsächlichen Schadensverlauf fest. Für die Beiträge können deshalb nur Erfahrungswerte genannt werden. Sie errechnen sich aus dem jährlich neu festzulegenden Beitragsschlüssel, der Gefahrenklasse und der Versicherungssumme.

Nach der Versicherungssumme, die bei Arbeitnehmern dem Jahresarbeitsverdienst entspricht, richten sich sowohl die Beiträge als auch die Leistungen der Berufsgenossenschaften. Doppelte Versicherungssumme bedeutet also doppelter Beitrag und doppelte Leistungen. Freiwillige Mitglieder können die Versicherungssumme innerhalb jährlich neu festgelegter Mindest- und Höchstwerte unabhängig vom tatsächlichen Einkommen frei bestimmen.

Die Mindestbeiträge für Selbstständige schwanken zudem sehr stark je nach Beruf und damit der Gefahrenklasse. Die steht in der Beitragsformel für das Unfallrisiko im jeweiligen Beruf und wirkt sich proportional auf den Beitrag aus: In der Gefahrenklasse 0,52 ist der Beitrag – bei gleicher Leistung – doppelt so hoch wie in der Gefahrenklasse 0,26. Die Gefahrenklassen der einzelnen BGen sind jedoch nicht miteinander vergleichbar.

Im Unterschied zu den vier übrigen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung gehen die Beiträge zu einer Berufsgenossenschaft als Betriebsausgaben in die Gewinnermittlung ein. Beitragsbeispiele sind den weiterführenden Links zu entnehmen.


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