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Anhang

Rentenversicherung und private Altersvorsorge

Das Prinzip hieß ursprünglich auch hier: Selbstständige sorgen privat für das Alter vor; abhängig Beschäftigte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Inzwischen ist dieses Prinzip aber durch eine Unzahl von Sonderregelungen durchlöchert worden, so dass heute für alle Selbstständigen nahezu beliebige Kombinationen von

möglich sind. Eine gesetzliche Rentenversicherung als Sockel ist allerdings für eine zunehmende Zahl von Selbstständigen Pflicht geworden.



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