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Rundfunkgebühren für Auto, Arbeitszimmer und PC (Rechtslage bis 2012)
Rundfunkgebühren (Rechtslage bis 2012)
Rundfunkgebühren für Internet-PCs und -Handys (Rechtslage bis 2012)
Rundfunkgebühren heißen jetzt 'Rundfunkbeitrag' (ab 2013)
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Anhang

Rundfunkgebühren für Auto, Arbeitszimmer und PC (Rechtslage bis 2012)

Das Thema Rundfunkgebühren erfreut sich keiner allzu großen Beliebtheit – zumal bei Selbstständigen, die allein zu Hause arbeiten und oft lieber gar nicht wissen wollen, wie viel mehr Rundfunkgebühren sie eigentlich bezahlen müssten. Sie sollten trotzdem die Rechtslage kennen – wie er sich verhält, kann ja immer noch jeder für sich entscheiden.

Bis zum Jahre 2012 wird in Deutschland für Rundfunkgeräte eine Gerätepauschale erhoben, die Selbstständige – neben der Gebühr für ihren privaten Fernseher – auch für Radio und Fernseher in ihrem Arbeitsraum, für das Autoradio im auch beruflich (und sei es nur für die Fahrt zur Arbeit) genutzten Pkw und sogar für beruflich genutzte PCs und Handys mit Internetanschluss bezahlen müssen. Die Details sind in einem gesonderten Kapitel dargestellt.

Im Juni 2010 haben die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, diese Gebührenerhebung vom Jahre 2013 an auf eine geräteunabhängige Haushaltspauschale umzustellen. Mit dieser Pauschale sollen auch Geräte im häuslichen Arbeitszimmer abgegolten sein; für externe Arbeitsräume sowie für Dienstwagen soll eine weitere, jedoch reduzierte Gebühr fällig werden. Sobald diese Regelung endgültig steht, wird sie in diesem Ratgeber in allen Einzelheiten dargestellt.



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Rundfunkgebühren (Rechtslage bis 2012)
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