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Die Buchhaltung

Das Gesetz verpflichtet alle Selbstständigen, ihren Geschäftsverlauf so zu dokumentieren, dass zumindest das Finanzamt ihn nachvollziehen kann. Das nennt man Buchführung. Ein viel wichtigerer Grund für eine anständige Buchführung aber ist, dass man mit ihr selbst den Überblick über sein Geschäft behält.

Allen Kaufleuten schreibt das Gesetz eine "doppelte Buchführung" vor; für Freiberufler und Kleingewerbetreibende reicht schon ein einfaches Kassenbuch aus. Und weniger. Das nennt man "Einnahmenüberschussrechnung".



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